Als externe Berater sehen wir viele „Dinge“ in Ihrem Unternehmen nur mit anderen Augen. Betriebsblindheit ist keine Krankheit – aber sie ist ansteckend für jeden, der länger in einem Betrieb tätig ist. Von außen können wir die Situation objektiv betrachten und bewerten, ohne dem enormen Druck Ihres Unternehmeralltags zu unterliegen. Ferner haben wir Einblicke in unterschiedliche Betriebe und können so, Ideen und Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen vereinen.
Das BKrFQG regelt die berufliche Qualifikation von Kraftfahrern und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr. Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. Gemäß § 5 müssen drei Kenntnisbereiche geschult werden. Alle drei Kenntnisbereiche decken wir mit unserem Team hochprofessionell ab. Die Schulungen führen wir sehr gerne auch Inhouse, in Ihrem Unternehmen durch.
Begleitendes Fahren im täglichen Einsatz
Vergleichsfahrten
Unterweisung FleetBoard-Cockpit (Zeitwirtschaft, Mapping & Fahrzeugmanagement)
für Geschäftsführer, Fuhrparkleiter, Speditionsleiter, Disponenten, usw.
Webbasiertes Telefoncoaching der Berufskraftfahrer zu allen gewünschten Themen bspw.
Wirtschaftliches Fahren, Verstoß-Auswertung Fahrerkarte, Bedienung Digitales Kontrollgerät
Prüfung und Beratung Ihrer Unternehmerpflichten
Beratung zur Ladungssicherung
Erstellung von Ladungssicherungskonzepten
Beratung bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge
Unterstützung bei administrativen Aufgaben im Fuhrparkmanagement
Unterstützung bei Betriebsprüfungen der Behörden
Knapp 32.000 Unfälle im Jahr 2020, 10 mit schwerwiegenden Schäden (Statistik DGUV 2020) sprechen für sich.
Im Interesse aller Unternehmen, Ausbildern und Fahrern ist eine Ausbildung unabkömmlich. Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderfahrzeug arbeitet, benötigt einen entsprechenden Nachweis.
Um in Deutschland und in Europa eine Güterverkehrserlaubnis zu erhalten, müssen Sie die unterschiedlichsten Anforderungen erfüllen. Einer dieser Anforderungen ist die Benennung eines Verkehrsleiters. Wir bieten Ihnen als externe Verkehrsleiter kompetente Dienstleistungen an. Dabei legen wir alle Aufgaben, die der Verkehrsleiter in Ihrem Unternehmen verantworten soll, detailliert fest und sprechen mit Ihnen die Abgrenzungen zu den Schnittstellen in Ihrem Hause durch.
Unterweisung neuer LKW-Fahrzeugmodelle
Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen vor, ihre Mitarbeiter jährlich zu unterweisen. Doch was heißt das genau? In Deutschland ist die Unterweisungspflicht branchenübergreifend geregelt. So haben alle Arbeitgeber die Pflicht, ihre Beschäftigten über Sicherheit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). „Ausreichend und angemessen“ wird in den Vorschriften der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) genauer definiert. Hier heißt es: „Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen“. Wer sich nicht daran hält, dem drohen bei Kontrollen Bußgelder und im Schadensfall sogar die Zahlungsverweigerung der DGUV.
Schulung gemäß VO 165/2014
Gemäß Artikel 33 der EU-Verordnung 165/2014 bezieht sich zusätzlich auf das Digitale Kontrollgerät und besagt: „Das Verkehrsunternehmen hat dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden“.
Ladungssicherungsunterweisungen
Wenn Sie als Absender bz. Verlader für die Verladung von Waren zuständig sind oder als Spediteur / Frachtführer oder Fahrer den Transport durchführen, dann haften Sie für Folgen von mangelhaft oder sogar ganz ungesicherter Ladung. Bereits vor Jahren hat z.B. das OLG Celle (AZ: 322 Ss 39/07) entschieden, dass § 22 StVO nicht nur den Fahrer in die Pflicht nimmt, sondern darüber hinaus ALLE am Transport und an der Verladung beteiligten Personen! Verantwortlich sind also auch der Unternehmer (Halter) und der Absender/Verlader! Die Ladungssicherung geht daher jeden an, der mittelbar oder unmittelbar mit der Verladung und dem Transport zu tun hat.
Viele unserer Leistungen sind über verschiedenste Fördermittel förderfähig. Jeder Unternehmer, welcher Güterkraftverkehr und/oder Werkverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 to betreibt, stehen diese mit einem maximalen Betrag von 2 Mio. zu, auch als Verbundunternehmen eines großen Mutterkonzern. Wir unterstützen Sie bei der anspruchsvollen Beantragung der Fördermittel.